Gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Seminar?

Ja, nach § 37 Abs. 6 BetrVG besteht ein Rechtsanspruch auf Schulungen, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderliche Kenntnisse (siehe unten) vermitteln. Inhaber des Anspruchs ist das Gremium Betriebsrat, welches per Beschluss bestimmt, seine Mitglieder an einem Seminar teilnehmen zu lassen.

Daneben kann jedes BR-Mitglied nach § 37 Abs. 7 BetrVG zusätzlich drei bzw. vier Wochen Freistellung verlangen, um an geeigneten Schulungen (siehe unten) teilzunehmen.