Wie sieht es mit der Schulung von Ersatzmitgliedern aus?

So lange Ersatzmitglieder nur auf einer aussichtslosen Nachrückerposition sind und dauerhaft nicht „zum Zuge kommen“, müssen sie auch nicht geschult werden. Die vorderen Nachrücker kommen in der Praxis aber häufig zum Einsatz, etwa bei Urlaub und Krankheit von den Vollmitgliedern. Diese – wenn auch nur kurzen – Einsätze machen es erforderlich, dass auch diese Ersatzmitglieder ihr Ehrenamt sicher und kompetent ausüben.

Inhouse-Seminare sind aus Kostengründen häufig eine gute Gelegenheit, auch Ersatzmitglieder „in den hinteren Reihen“ an der Schulung teilhaben zu lassen.
Sollte es bei Ihnen bei dem Schulungsanspruch von Ersatzmitgliedern Widerstände geben, helfen wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns gerne an!