Wo ist der Unterschied zwischen einer „erforderlichen“ und einer „geeigneten“ Schulung?

Einfach gesagt, sind erforderliche Kenntnisse solche, die ein BR-Mitglied braucht und geeignete Kenntnisse solche, die ganz hilfreich wären, aber aktuell nicht unbedingt gebraucht werden.
Grundkenntnisse in Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht sind für jedes BR-Mitglied und in jedem betrieblichen Umfeld ein Muss und stets erforderlich. Spezialkenntnisse können je nach Anlass und Funktion des BR-Mitglieds erforderlich sein.

Bloß geeignet ist eine Schulung, wenn ein betriebsverfassungsrechtlicher Bezug besteht und die Inhalte für die BR-Tätigkeit dienlich und förderlich sind.

Ein wichtiger Unterschied ist die Kostentragung: Während die Kosten einer erforderlichen Schulung vom Arbeitgeber zu tragen sind, werden Kosten für bloß geeignete Schulungen vom BR-Mitglied selbst getragen.

Für beide Arten von Schulungen aber muss der Arbeitgeber das BR-Mitglied bezahlt von der Arbeit freistellen.