Sie haben Fragen?

FAQ

Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Schulung des Betriebsrats.

Rechtsanspruch

Ja, nach § 37 Abs. 6 BetrVG besteht ein Rechtsanspruch auf Schulungen, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderliche Kenntnisse (siehe unten) vermitteln. Inhaber des Anspruchs ist das Gremium Betriebsrat, welches per Beschluss bestimmt, seine Mitglieder an einem Seminar teilnehmen zu lassen.

Daneben kann jedes BR-Mitglied nach § 37 Abs. 7 BetrVG zusätzlich drei bzw. vier Wochen Freistellung verlangen, um an geeigneten Schulungen (siehe unten) teilzunehmen.

So lange Ersatzmitglieder nur auf einer aussichtslosen Nachrückerposition sind und dauerhaft nicht „zum Zuge kommen“, müssen sie auch nicht geschult werden. Die vorderen Nachrücker kommen in der Praxis aber häufig zum Einsatz, etwa bei Urlaub und Krankheit von den Vollmitgliedern. Diese – wenn auch nur kurzen – Einsätze machen es erforderlich, dass auch diese Ersatzmitglieder ihr Ehrenamt sicher und kompetent ausüben.

Inhouse-Seminare sind aus Kostengründen häufig eine gute Gelegenheit, auch Ersatzmitglieder „in den hinteren Reihen“ an der Schulung teilhaben zu lassen.
Sollte es bei Ihnen bei dem Schulungsanspruch von Ersatzmitgliedern Widerstände geben, helfen wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns gerne an!

Alle Betriebsratsmitglieder benötigen für ihre BR-Arbeit ein unverzichtbares Basiswissen. Jedes einzelne Mitglied muss seine Rechte und Pflichten und die des Gremiums sowie die des Arbeitgebers und der individuellen Arbeitnehmer kennen. Zu diesen Grundlagen gehören Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsrechts. Die umfangreichen Einzelthemen der beiden Teilgebiete werden bei BR+ in jeweils drei Teilen aufgeteilt.

Zusätzlich können – je nach den konkreten Umständen des Betriebs oder Funktionen des BR-Mitglieds – tiefergehende Kenntnisse erforderlich sein. Die Erforderlichkeit einer Spezialthemenschulung sollte gegenüber dem Arbeitgeber in der gebotenen Kürze begründet werden. Sollte es hierbei Widerstände geben, helfen wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns gerne an!

Einfach gesagt, sind erforderliche Kenntnisse solche, die ein BR-Mitglied braucht und geeignete Kenntnisse solche, die ganz hilfreich wären, aber aktuell nicht unbedingt gebraucht werden.
Grundkenntnisse in Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht sind für jedes BR-Mitglied und in jedem betrieblichen Umfeld ein Muss und stets erforderlich. Spezialkenntnisse können je nach Anlass und Funktion des BR-Mitglieds erforderlich sein.

Bloß geeignet ist eine Schulung, wenn ein betriebsverfassungsrechtlicher Bezug besteht und die Inhalte für die BR-Tätigkeit dienlich und förderlich sind.

Ein wichtiger Unterschied ist die Kostentragung: Während die Kosten einer erforderlichen Schulung vom Arbeitgeber zu tragen sind, werden Kosten für bloß geeignete Schulungen vom BR-Mitglied selbst getragen.

Für beide Arten von Schulungen aber muss der Arbeitgeber das BR-Mitglied bezahlt von der Arbeit freistellen.

Nein! Jedes einzelne BR-Mitglied muss zumindest über Grundkenntnisse verfügen, also Betriebsverfassungsrecht 1, 2, 3 und Arbeitsrecht 1, 2, 3.

Kosten

Der Arbeitgeber. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt er die erforderlichen Kosten für die Betriebsratstätigkeit. Hierzu gehören auch die Kosten für erforderliche Schulungen.

Keine Sorge! Wir nehmen Sie persönlich nicht in Anspruch. Auch der Betriebsrat muss die Rechnung nicht selbst bezahlen, immerhin ist er laut Gesetz mittellos. Zahlungspflichtig ist nur der Arbeitgeber.

Übrigens, die “Haftung des Betriebsrats und der BR-Mitglieder” ist Bestandteil unseres Seminars Betriebsverfassungsrecht 2.

Hilfestellung

Nur fünf Schritte, und Sie sind dabei:

  1. Seminar aussuchen
    Reservieren Sie unverbindlich. Sie haben dann in der Regel mehrere Tage Zeit, um alles Weitere zu organisieren. Wir halten Ihren Platz gerne für Sie frei.
  2. Beschluss fassen
    Der Betriebsrat muss über Ihre Teilnahme an dem BR+ Seminar entscheiden. Hierfür haben wir für Sie ein Muster bereitgestellt, das Sie gerne als Grundlage verwenden können.
  3. Arbeitgeber informieren
    Ihr/e BR-Vorsitzende/r muss Ihren Arbeitgeber über den gefassten Beschluss informieren. Auch hierfür halten wir für Sie ein Musterschreiben bereit.
  4. Rechnung an den Arbeitgeber
    Die von uns übersandte Rechnung legt Ihr/e BR-Vorsitzender bitte dem Arbeitgeber mit der Bitte um Ausgleich vor. Gerne kann sie/er unser Musterschreiben verwenden.
  5. Seminar besuchen
    Dann kann es auch schon losgehen. Rechtzeitig vor dem Termin zu einem Webinar (live online) erhalten Sie von uns die Zugangsdaten. Unsere Anleitung finden Sie hier.

Viel einfacher als man glaubt. Hier erklären wir Ihnen alles Schritt für Schritt.

Schulung “ohne Gedöns”

Kaum gedruckt – schon veraltet.

Gesetze ändern sich ständig, es kommen neue hinzu und andere entfallen. Gesetzessammlungen in Buchform haben den Nachteil, dass sie durch zwischenzeitliche Gesetzesänderungen schnell überholt sein können. Daher verzichten wir bei unseren Schulungen bewusst auf gedruckte Gesetzestexte.

Anstatt dessen arbeiten wir bei unseren Seminaren mit tagesaktuellen Gesetzen und Verordnungen, die das Bundesministerium für Justiz unter gesetze-im-internet.de bereit hält. Links zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorschriften haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Wir brauchen nur Ihre Aufmerksamkeit …

Mal Ehrlich, wann haben Sie zuletzt etwas in einem Schulungsskript nachgelesen? Als Nachschlagewerk sind sie ungeeignet und verlieren schnell an Aktualität. Daher verzichten wir bewusst auf den Einsatz von Skripten. Bessere Alternativen für Ihr Tagegeschäft werden wir Ihnen selbstverständlich im Seminar vorstellen.

… Und es braucht kein Baum zu sterben.