Abmahnung in der Ausbildung

Abmahnung

Three strikes and you’re out!”

Die aus Baseball stammende Regel spielt im US-amerikanischen Strafsystem eine Rolle. Findet sie bei arbeitsrechtlichen Abmahnungen in Deutschland etwa auch Anwendung?

Zu Abmahnungen gibt es ganz viele Mythen – rechtliche Irrglauben, die auch in den sozialen Medien kursieren und nicht auszurotten sind. Beispiele gefällig?

“Mindestens zwei Abmahnungen vor einer fristlosen Kündigung …”
Abmahnung wegen Krankheit …”
“Betriebsbedingte Kündigung? Aber ich wurde noch nie abgemahnt!”

Abmahnfähig ist ein vertragswidriges Verhalten, worauf der Arbeitnehmer Einfluss hat. Eine feste Anzahl von Abmahnungen vor einer Kündigung gibt es nicht. Es kommt auf die Schwere der Verfehlung an.

Zur Abmahnung von Azubis ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung nach einem Interview mit Rechtsanwalt Dr. Alireza Khostevan vom 26.08.2015.