Freistellung zur Stellensuche

Wenn das Ende eines Arbeitsverhältnisses naht, etwa nach einer Kündigung oder wenn feststeht, dass eine Befristung nicht verlängert wird, muss der Arbeitnehmer zweierlei tun: einen neuen Job finden und natürlich bei seinem alten Arbeitgeber bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterarbeiten. Aber was tun, wenn der potentiell zukünftige Arbeitgeber ein Bewerbungsgespräch während der Arbeitszeit beim alten Arbeitgeber führen möchte? Nach § 629 BGB kann der Arbeitnehmer in so einem Fall verlangen, für eine angemessene Dauer von der Arbeit freigestellt zu werden. Der Anspruch auf Freistellung zur Stellensuche bezieht sich unter anderem auf Vorstellungsgespräche wie auch auf die Meldung bei der Arbeitsagentur (Meldung dpa vom 13.07.2015 u.a. in ZWP Online).