Mehr Kurzarbeitergeld

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Nun hat auch der Bundesrat zugestimmt. Das Gesetz zur vorübergehenden Erhöhung des Kurzarbeitergeldes tritt in Kraft (Sozialschutz-Paket II). Demnach steigt es von zunächst 60% bzw. 67% bei Beschäftigten mit Kindern ab dem viertem Monat auf 70%/77% und ab dem siebten Monat auf 80%/87%, sofern die Arbeitszeit um mindestens 50% reduziert wurde. Die Erhöhung gilt bis Ende 2020.