BR-Sitzung: klassisch oder virtuell?

Virus

Dank der Covid-19-Pandemie können betriebliche Interessenvertretungen nach § 129 BetrVG (vorerst) bis Ende Juni 2021 ihre Sitzungen auch virtuell abhalten. In einer Berliner Rehaklinik hat der Arbeitgeber aus Angst vor Ansteckungen ausdrücklich das Abhalten von Präsenzsitzungen verboten und den Gesamtbetriebsrat auf die Möglichkeit der virtuellen Sitzung verwiesen.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 24.08.2020 – 12 TaBVGa 1015/20) jedoch hat dem Gesamtbetriebsrat das Recht zugesprochen, eine Präsenzsitzung abzuhalten, weil in dem konkreten Fall geheime Abstimmungen vorgesehen waren, die aber virtuell nicht funktionieren würden.